Rechte bei Waldbränden im Urlaubsland (NRW-Info.online)
NRW-Info.online / 06.10.2021 / Ratgeber / Seite 24

Rechte bei Waldbränden im Urlaubsland

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Rechte bei Waldbränden im Urlaubsland

Bereits die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben es Verbrauchern in diesem Jahr schwer gemacht, das geeignete Urlaubsziel zu wählen. Jetzt wüten seit Wochen Waldbrände an der türkischen Riviera, in Italien und Griechenland. Was sollten Verbraucher in einem solchen Fall tun?

Bevor jedoch eine Pauschalreise vorschnell storniert wird, sollten Betroffene beim Reiseveranstalter anfragen, wie sich die Situation am Urlaubsort und dessen unmittelbarer Umgebung tatsächlich gestaltet. Davon ist abhängig, ob eine Stornierung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen, kostenfrei möglich ist.

Ist der Urlaubsort und die unmittelbare Umgebung jedoch nicht betroffen, dann werden bei einem Rücktritt Stornokosten fällig, die umso höher sind, je näher der geplante Reisebeginn liegt. Die Stornopauschalen können im sogenannten Kleingedruckten, den Reisebedingungen, nachgelesen werden.

Im Vorteil sind in diesem Fall Verbraucher, die ihre Pauschalreise mit »Flextarif« gebucht haben. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist vor Reiseantritt möglich. Vereinzelt bieten Veranstalter aus Kulanz die Möglichkeit an, kostenfrei umzubuchen. Eine Anfrage kann sich also lohnen.

Anders ist jedoch die Rechtslage bei Individualreisen, auf die nicht das Pauschalreiserecht angewendet werden kann. Hier entscheiden vorrangig die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vermieter der Unterkunft über Stornierungsmöglichkeiten und Kostenfolgen.

Ist die Unterkunft nutzbar und erreichbar, sieht geltendes ausländisches Recht regelmäßig keine kostenfreie Stornomöglichkeit vor. Aber auch hier kann ein Gespräch mit dem Vertragspartner zu Kulanzangeboten führen.

Solange die gebuchten Flüge stattfinden, was offensichtlich in den betroffenen Ländern der Fall ist, besteht auch hier kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Möglich ist eine Umbuchung, die in Abhängigkeit der Fluggesellschaft kostenfrei sein kann. vsza/nd

Zu Fragen und Problemen mit Reisen berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt derzeit online, telefonisch und in den Beratungsstellen persönlich vor Ort. Über das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter (0345) 29 27 800 gibt es weitere Auskünfte und können Termine für eine individuelle Beratung vereinbart werden.